Was ist ein Energieausweis? Und wofür wird er benötigt?

Sie möchten Ihre Immobilie vermieten oder verkaufen? Dann benötigen Sie einen Energieausweis.

Seit dem 01. Mai 2014 wurde die Energieausweispflicht weiter verschärft. Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) besagt, dass jeder Hauseigentümer beim Verkauf oder bei der Vermietung seiner Immobilie einen Energieausweis vorlegen muß.  Ein Verzicht auf die Vorlage ist seither nicht mehr möglich. Wenn kein Energieausweis vorgelegt wird, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit, die mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden kann.

Welche arten von Energieausweisen gibt es?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:  1.) den bedarfsorientierten Energieausweis und 2.) den ver brauchsorientierten Energieausweis

Wo  liegen die Unterschiede?

Der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) wird auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ermittelt (nach §18 EnEV). Dieser gilt für alle Wohn- und für Nichtwohngebäude. Dabei ist zu beachten, dass für Wohngebäude, für die der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde und erforderliche Modernisierungen nicht nach der Wärmeschutzverordnung (WschV) vom 11. August 1977 erfolgt sind, der bedarfsorientierte Energieausweis erstellt werden muss. Der Bedarfsausweis gibt eine objektive Aussage über das Gebäude, weil eine nutzerunabhängige Gebäudebewertung erfolgt ist.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, mit dem Unterschied zum bedarfsorientierten Energieausweis, dass dieser nur für Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten erstellt werden darf, bei denen der Bauantrag vor dem 01. November 1977 gestellt wurde, oder erforderliche Modernisierungen nach der Wärmeschutzverordnung (WschV) vom 11. August 1977 erfolgt sind, oder für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten grundsätzlich. Der Verbrauchsausweis ist abhängig vom jeweiligen Nutzungsverhalten der Bewohner, weil der tatsächliche Energieverbrauch der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt wird.

Wie lange ist ein Energieausweis Gültigkeit?

Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. 

Was ist, wenn ein Gebäude zwischenzeitlich energetisch saniert wurde?

Nach einer durchgeführten energetischen Modernisierung oder Renovierung kann ein neuer Energieausweis beantragt werden, da sich durch bestimmte Maßnahmen der Energiewert des Gebäudes verändern kann.

Worauf muß bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, geachtet werden?

Bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen ist kein Energieausweis notwendig.

Wo kann ein Energieausweis beauftragt werden?

Einen Energieausweis können Sie bei einem Energieberater oder einem dafür qualifizierten Schornsteinfeger in Auftrag geben.

Wir arbeiten seit Jahren ausschließlich mit Profis in diesem Bereich zusammen. Daher können wir mit besten Gewissen empfehlen:

* Herrn Dipl. Wirtsch.-Ing. Jens-Christoph Zarnack.

Herr Zarnack ist Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Energieberater Vor-Ort-Beratung (BAFA).
Über den Button "Weitere Informationen" gelangen Sie direkt auf seine Homepage.

Bei Fragen rufen Sie uns auch gern an. Service-Telefon: 05362/50 250-20