Girokonto: Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte der Geschäftskunden von Banken gestärkt. Demnach dürfen Geldinstitute nicht einfach pauschal eine Gebühr für Falschbuchungen verlangen, wie die Richter mit einem Urteil bestätigten. Ein Versicherungsmakler erhält nun von seiner Sparkasse 77.600 Euro zurück (Az.: XI ZR 434/14).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte ein Makler gegen seine Sparkasse geklagt. Das Geldinstitut hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel verankert, die es erlaubte, für Falschbuchungen „pro Buchungsposten“ pauschal 32 Cent in Rechnung zu stellen. Doch diese Klausel ist nichtig, wie die Richter von Deutschlands oberstem Zivilgericht betonten.


 

Vor allem störten sich die Richter daran, dass die Bank nicht unterschied, wer für die Falschbuchung die Verantwortung trägt. Laut Ver tragsbedingungen hätte der Kunde auch dann eine Gebühr zahlen müssen, wenn das Geldinstitut selbst den Fehler verursacht hat. Das aber widerspreche dem Gesetz, bestätigte der BGH. Eine Bank habe keinen Anspruch auf eine Gebühr, wenn sie selbst Zahlungsaufträge fehlerhaft oder ohne Autorisierung ausführte.

Falschbuchungen waren im Geschäftsleben des Versicherungsmaklers keine Seltenheit. Sein Büro betreut über 25.000 Versicherungsverträge und übernimmt teilweise auch das Storno der Versicherungsanbieter. Obwohl die Bank „nur“ 32 Cent pro Buchung als Gebühr abrechnete, kamen so zwischen 2007 und 2011 rund 77.600 Euro zusammen – Geld, das die Sparkasse nun zurückzahlen muss. Mit seinem Urteil korrigierte der Bundesgerichtshof einen früheren Richterspruch des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (OLG), das noch gegen den Makler entschieden hatte.

Doch nicht nur Geschäftskunden sind vor willkürlichen Abbuchungen geschützt. Bereits im Januar 2015 hatte der BGH entschieden: Auch bei Privatkunden dürfen Banken keine pauschale Gebühr für fehlerhafte Abbuchungen berechnen. Ob damit Gebühren zukünftig ganz wegfallen, darf allerdings bezweifelt werden. Wahrscheinlich werden die Geldhäuser nun genauer differenzieren, wann eine Falschabbuchung der Kunde zu verantworten hat – und wann Fehler eigener Bank-Mitarbeiter ursächlich hierfür sind. Die gute Nachricht: Zumindest im letztgenannten Fall sind Gebühren zukünftig Tabu!

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